EU-Reifenlabel – Was sagt das Etikett aus?

EU-Reifenlabel – Was sagt das Etikett aus Nicht nur Waschmaschinen und Kühlschränke haben ein von der Europäischen Union vorgeschriebenes Etikett. Auch Reifen sind seit dem 01. November 2012 mit einem EU-Label ausgestattet. Wir erklären die Bedeutung.

Was bewertet das Reifen-Label?

Die Verantwortlichen haben entschieden, drei Kriterien essentiell zu machen: Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externe Rollgeräusche, identisch sowohl für Sommer- als auch Winterreifen.

Kraftstoffeffizienz

Das Label bewertet die Effizienz von A (sehr gut) bis G (gering). Klasse D gibt es nicht. Der Unterschied zwischen Fahrten mit Reifen der Klasse A und der Klasse G kann nach Schätzung der zuständigen Kommission bei bis zu 7,5 Prozent liegen, im gewerblichen Bereich auch höher. Bei einem Pkw mit einem Durchschnittsverbrauch von 6,6 Litern pro 100 Kilometern auf Klasse A erhöht sich der Verbrauch bis Klasse G um 0,15 Liter.

Nasshaftung

Auch hier wird in Klassen von A mit dem kürzesten Bremsweg bis F mit dem längsten Bremsweg bei nasser Fahrbahn eingeteilt. Klasse D gibt es auch hier nicht. Der Bremsweg eines mit Klasse A ausgestatteten Reifens kann nach Kommissionsangaben bei einem Tempo von 80 km/h bis zu 18 Meter kürzer sein als. Das wäre eine Bremswegverkürzung von bis zu 30 Prozent, wohlgemerkt nur bei nasser Straße.

Externes Rollgeräusch

Das externe Rollgeräusch wird in Dezibel angegeben, diesmal ohne Kategorien, sondern als Zahl mit einem Symbol links. Dieses Piktogramm hat drei Streifen. Je mehr Streifen schwarz gefärbt sind, desto höher ist der Geräuschpegel. Seit diesem Jahr gilt ein neuer EU-Grenzwert für Rollgeräusche. Sind drei Streifen schwarz, hält der Reifen den vorher geltenden Grenzwert ein. Zwei schwarze Streifen bedeutet, der neue Grenzwert wird eingehalten oder um bis zu 3 Dezibel unterschritten. Ein Streifen symbolisiert eine Unterschreitung um mehr als 3 Dezibel. Die tatsächlichen Werte in allen drei Kategorien hängen selbstverständlich auch maßgeblich vom Fahrstil, dem Fahrzeugzustand und den Umweltbedingungen während der Fahrt ab.

Was bewertet das Reifen-Label nicht?

Das allgemeine Fahrverhalten (Bremsen, Stabilität etc.) auf trockener Fahrbahn – immerhin das, was einem Reifen auf europäischen Straßen am häufigsten zugemutet wird – ist nicht Bestandteil der EU-Norm. Aquaplaning-Eigenschaften, Verschleiß, Verhalten auf winterlicher Fahrbahn – all diese Informationen muss sich der Verbraucher anderweitig beschaffen, zum Beispiel indem er Reifen-Tests studiert. BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk) und WdK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie) weisen darauf hin, dass das EU-Reifen-Label zwar wichtige, aber bei weitem nicht alle Leistungsmerkmale für Reifen erfasst.

Wozu gibt es das Label?

Das Label wird nach der europäischen Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung EU/1222/2009 vergeben. Damit sollen die Sicherheit, der Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr aufrechterhalten und erhöht werden. Das Label fördert quasi kraftstoffsparende, leise und sichere Reifen, letzteres eben nur in Bezug auf die Nasshaftung.

Wo finde ich das Label?

Es besteht Kennzeichnungspflicht. Darum zu kümmern haben sich die Hersteller bzw. Importeure, die Händler und die Fahrzeughersteller. Lieferanten müssen die Kennzeichnung im Werbematerial aufführen und auf der Webseite veröffentlichen. Außerdem kann ein Aufkleber auf der Lauffläche angebracht werden. Händler müssen sicherstellen, dass ausgestellte Reifen ein solches Etikett haben bzw. die Kennzeichnung in der unmittelbaren Umgebung des Reifens zu finden ist und dem Kunden vor Kauf gezeigt wird. Schaut der Kunde die Reifen vor dem Kauf nicht wirklich an – beim Onlineshopping beispielsweise – müssen die Infos verfügbar sein. Händler, die Autos inklusive Reifen verkaufen, müssen die Label-Informationen ebenfalls vor dem Kauf mitteilen. Außerdem bekommen Käufer die Information immer auf oder mit der Rechnung. Wie wir wissen, ist die EU was Vorschriften angeht, sehr genau. Also ist selbstverständlich auch vorgeschrieben, wie groß der Aufkleber zu sein hat: Nämlich mindestens 7,5 x 10 Zentimeter breit und hoch, maximal aber 250 Quadratzentimeter und nicht länger als 22 Zentimeter. 

Für welche Reifen ist das EU-Label gültig?

Das Label gilt seit dem 1. November 2012 für alle nach dem 30. Juni 2012 hergestellten Reifen für Personenkraftwagen und für leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Ausgenommen sind Motorradreifen, runderneuerte Reifen, Geländereifen für Gewerbe-Fahrzeuge, Oldtimerreifen (Reifen ausschließlich für Wagen mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990), Notreifen Typ T, Reifen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 80 km/h, Reifen für Felgen mit einem Durchmesser kleiner als 254 Millimeter (10 Zoll) oder größer als 635 Millimeter (25 Zoll), Reifen mit besonderen Traktionsverbesserungen – z. B. Spikes, und Rennreifen.

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