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Nach UN-ECE-Regelung (ECE-R 30 und 54), EG-Richtlinien (Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) definieren sich Winterreifen über die Kennzeichnung M+S (M&S, M.S.). Dies gilt auch für so genannte Ganzjahres- oder Allwetterreifen, die so gekennzeichnet sind. Eine nützliche Information stellt die zusätzliche Kennzeichnung mit dem "Schneeflockensymbol" (zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung) dar, die die Wintereigenschaften dieser Reifen über einen entsprechenden Test bescheinigen. Sie ist aber nicht zwingend notwendig. Die M+S-Kennzeichnung genügt, um einen Reifen als Winterreifen oder Ganzjahresreifen kenntlich zu machen.
Seit dem 1. Mai 2006 besteht laut der StVO (Straßenverkehrsordnung) in Deutschland eine Pflicht zur geeigneten Bereifung. Das ist zwar noch keine Winterreifenpflicht, aber es besteht die Pflicht, die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen. Folgt man dieser Empfehlung nicht, ist man also zum Beispiel bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs, wird das als Verstoß gewertet und mit 20 Euro Bußgeld bestraft, bei einer Verkehrsbehinderung sogar mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister. Wer mit ungeeigneter Bereifung einen Unfall verursacht, dem könnte unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden - mit entsprechenden Konsequenzen für seinen Kasko-Versicherungsschutz. (Quelle: ADAC, Presseservice) In Österreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Auf stark verschneiten Bergstraßen kann es aber vorgeschrieben sein, mit Winterreifen zu fahren. Die Reifen müssen dann ein Profil von mindestens vier Millimetern aufweisen. Auf die Winterreifenpflicht weist ein Durchfahrtsverbot-Schild hin, auf dem zusätzlich steht: "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung". Dann darf nur mit Schneeketten oder Winterreifen weiter gefahren werden. Ganzjahresreifen gelten nur als Winterreifen, wenn die Kennung "M&S" vorhanden ist. (Quelle: WDR) SchweizDie Benutzung von Winterreifen wird in der Schweiz bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine grundsätzliche Pflicht, Winterreifen anzulegen, gibt es nicht. Wer aber auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit. Wer den Verkehr auf verschneiten Straßen behindert, weil er mit Sommerreifen fährt, kann mit Geldbußen bestraft werden. (Quelle: WDR) ItalienJe nach Wetter können in Italien Winterreifen kurzfristig oder zu bestimmten Zeiten für vereinzelte Streckenabschnitte vorgeschrieben sein. Entsprechende Hinweise sind zum Teil Schildern zu entnehmen. Im Aostetal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April die Winterreifenpflicht. Alternativ kann der Pkw-Besitzer auch Schneeketten auf Sommerreifen aufziehen. Das italienischen Radio weist auf Pässe hin, die nur mit Winterreifen befahren werden dürfen. Wer kein Italienisch versteht, kann die ADAC-Hotline 01805/10 11 12 anrufen und sich sagen lassen, ob ein Pass befahrbar ist und wenn ja, was beachtet werden muss. (Quelle: WDR) FrankreichIn Frankreich ist auf Gebirgsstraßen mit Winterreifen zu fahren, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder darauf hinweisen. (Quelle: WDR) SlowenienIn Slowenien sind Winterreifen zwischen dem 15. November und dem 15. März sowie bei winterlichen Straßenverhältnissen Pflicht. Das Profil der Reifen muss mindestens drei Millimeter tief sein. (Quelle: WDR) SkandinavienIn Skandinavien gibt es unterschiedlich strenge Regelungen. In Finnland sind Winterreifen vom 1. Dezember bis zum 28. Februar vorgeschrieben. Bei Pkw müssen die Reifen ein Mindestprofil von 3 Millimetern haben. Strafen für Winterreifen-Muffel sind in Finnland verhältnismäßig hoch. Sie werden nach dem Nettoeinkommen berechnet und fangen bei umgerechnet etwa 75 Euro an. In Schweden gilt die Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 31. März, allerdings nur für dort zugelassene Fahrzeuge. In den Nachbarländern Dänemark und Norwegen ist man weniger streng: Eine Winterbereifung für Pkw ist nicht zwingend vorgeschrieben. (Quelle: WDR) | |||||||
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