Neue Kfz-Steuer: Noch bis Ende 2013 Steuerbefreiung sichern

Neben verschiedenen Änderungen bei der Verkehrsbeschilderung, den Umweltzonen und den Versicherungsbeiträgen greifen auch neue Gesetze bezüglich der Kfz-Steuer. Alle Neuregelungen und geltenden Verordnungen finden Sie im nachfolgenden Artikel.

Wer am hiesigen Straßenverkehr teilnimmt, muss laut Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) Steuern zahlen. Wie hoch für ein jeweiliges Kfz die Steuer ausfällt, hängt dabei grundsätzlich von zwei Kriterien ab:

  • Höhe der Schadstoffemission
  • Größe des Hubraums

Ziel dieser Reglementierung ist es, finanzielle Anreize für die Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge zu schaffen. So müssen alle Fahrzeughalter bei der Überschreitung eines bestimmten CO2-Ausstoßes (zurzeit: 110 Gramm je gefahrenem Kilometer) einen Emissionszuschlag von 2 Euro pro ausgestoßenem Gramm Kohlendioxid zahlen. Ab dem 01. Januar 2014 wird diese Grenze auf 95 Gramm pro Kilometer abgesenkt. Hinzu kommt ein festgesetzter Betrag je nach Größe des Hubraums:

  • Ottomotoren: 2 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum
  • Dieselmotoren: 9,50 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum

Die gezahlten Beträge fließen seit dem 01. Juli 2009 nicht mehr den Ländern sondern dem Bund zu. Die Verwaltung der Kfz-Steuer jedoch war bislang noch Ländersache.

Neue Regelungen für Ihr Kfz: Steuer ist jetzt Sache des Bundes

Ab dem 01. Januar 2013 übernimmt der Bund endgültig die Verwaltung der Kfz-Steuer. Die Länder erhalten im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich. Neue EU-Richtlinien sind die Ursache für die Notwendigkeit einer solchen Gesetzesänderung. Im Zuge der Neuregelungen ist jedoch nicht nur die behördliche Zuständigkeit betroffen. Ab 2013 gelten folgende neuen Verordnungen:

  1. Wer ein Dieselfahrzeug der Abgasnorm 6 fährt, kann noch bis Ende 2013 eine einmalige Steuerbefreiung von maximal 150 Euro beantragen.
  2. Für Pkw mit Elektroantrieb gilt die Befreiung von der Kfz Steuer künftig für 10 anstatt der bisherigen 5 Jahre.
  3. Mit sofortiger Wirkung wird die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw auf Nutzfahrzeuge der Klasse N1 und auf Leichtfahrzeuge der Klasse L ausgeweitet.

Auch in Zukunft wird für kraftstoffbetriebene Kfz die Steuer weiter ansteigen. Dementsprechend sollen Elektroautos stärker gefördert werden. Nachdem die Regierungskoalition eine Kaufprämie für E-Fahrzeuge vorerst abgelehnt hat, müssen zwingend andere Mittel zum Einsatz kommen, um die Elektromobilität nachhaltig zu fördern. Steuererleichterungen können ein Weg sein, Fahrzeugbesitzer zum Wechsel auf die bislang in der Anschaffung noch recht teuren E-Mobile zu bewegen.

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