Neue Gesetze der StVO: Alle Neuregelungen für 2013

Auch für das nächste Jahr hält der Gesetzgeber wieder jede Menge neuer Vorschriften für Autofahrer bereit. Erfahren Sie hier alles über neue Gesetze und geänderte Regelungen für 2013.

Um die Straßenverkehrsordnung (StVO) bürgernäher und verständlicher zu gestalten, wurden die Inhalte einer sprachlichen Überarbeitung unterzogen. Die aktualisierte StVO tritt am 01. April 2013 in Kraft. Neben den allgemeinen Korrekturen gibt es jedoch auch viele spezielle neue Gesetze.

Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig

Alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Zudem entsprechen sie dem neuen und einheitlichen EU-Muster. Auf ältere Dokumente hat das neue Gesetz vorerst keinen Einfluss: Die althergebrachten „Lappen“ müssen voraussichtlich erst 2033 umgetauscht werden.

Beleuchtung von Motorrädern

Motorräder müssen tagsüber mit eingeschaltetem Tagfahr- oder Abblendlicht fahren. Herrschen Dämmerung, Dunkelheit oder eingeschränkte Sichtverhältnisse vor, ist das Abblendlicht zwingend vorgeschrieben.  

Neue Regelungen für die Verkehrssünderkartei

Auch die schon vieldiskutierte Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg wird laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer 2013 kommen. Zukünftig sollen nur noch solche Verstöße mit Punkten geahndet werden, die zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. Ein Führerscheinentzug droht dann jedoch schon bei 8 Punkten (statt bei bisher 18).

Verschärfte Bedingungen für Umweltzonen

Auch die Umweltzonen werden im Zuge der neuen Gesetze ausgeweitet. Über 30 Städte und Gemeinden sind von den Neuregelungen betroffen, allein 20 davon befinden sich in Baden-Württemberg. Für folgende Ortschaften werden sich die Vorschriften zur „Grünen Plakette“ ab dem 01. Januar 2013 verschärfen:

  • Augsburg
  • Freiburg
  • Hagen
  • Halle (Saale)
  • Heidelberg
  • Heidenheim
  • Heilbronn
  • Herrenberg
  • Ilsfeld
  • Karlsruhe
  • Köln
  • Langenfeld
  • Leonberg
  • Ludwigsburg
  • Magdeburg
  • Mühlacker
  • Mannheim
  • Markgröningen
  • Mönchengladbach
  • Mainz (ab 01. Februar 2013)
  • Pfinztal
  • Pforzheim
  • Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg
  • Remscheid
  • Reutlingen
  • Schramberg
  • Schwäbisch Gmünd
  • Tübingen
  • Ulm
  • Urbach
  • Wendlingen
  • Wiesbaden (ab 01. Februar 2013)

Für Menschen mit Schwerbehindertenausweis oder EU-Parkausweis gelten die Fahrverbote in Umweltzonen auch weiterhin nicht.

Achtung bei Gefahrzeichen

Wer sich einem Gefahrzeichen nähert, musste sich bisher laut StVO „auf die angekündigte Gefahr einrichten“. Neuerdings sind „erhöhte Aufmerksamkeit“ und die „Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation“ erforderlich.

Neue Tarife: Versicherungen werden teurer

Geschlechterspezifische Versicherungstarife sind ab 2013 verboten. Experten schätzen, dass die neuen Unisex-Versicherungen mit einem durchschnittlichen Kostenanstieg von bis zu elf Prozent einhergehen. Überdies wird die Einteilung nach Typ- und Regionalklassen angepasst. Bei der Regionaleinstufung werden sich die Änderungen auf rund 30 Prozent aller Fahrzeugführer auswirken. Über 50 Prozent aller Haftpflichtversicherten müssen zudem mit dem Wechsel in eine höhere Typklasse rechnen (bei den Vollkasko-Versicherten sind es etwa 30 Prozent). Ursache für den Preisanstieg: erstmalig werden sowohl das Alter des Versicherungsnehmers als auch das Alter des jüngsten Fahrzeugnutzers bei der Klassifizierung berücksichtigt.

Steuerbefreiungen werden ausgeweitet

Auch bezüglich der Kfz-Steuer gibt es neue Gesetze. So kann für Dieselfahrzeuge (Abgasnorm 6) noch bis Ende 2013 eine einmalige Steuerbefreiung von bis zu 150 Euro gewährt werden. Die Steuerbefreiung für elektrobetriebene Pkw gilt künftig für zehn statt der bisherigen fünf Jahre. Zudem wird sie in Zukunft auch Elektro-Nutzfahrzeuge (Klasse N1) und Leichtfahrzeuge (Klasse L) einschließen.

Maut auf österreichischen Autobahnen wird teurer

Die Maut in Österreich wird um rund 3,5 Prozent teurer. So steigt beispielsweise der Preis für eine Pkw-Jahresvignette von 77,80 Euro auf 80,60 Euro. Wer gegen die Vignettenpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro.

Neue Gesetze für Inline-Skater und Rollschuhfahrer

Das Befahren von Radwegen und Seitenstreifen mit Inline-Skates oder Rollschuhen ist zukünftig nicht mehr generell verboten. Für freigegebene Wege wird es ein gesondertes Verkehrszeichen geben.

Neue Gesetze auch für Radfahrer

Auch für Fahrradfahrer gibt es verschiedene Neuregelungen:

  1. Radwege, die sich linksseits der Straße befinden, dürfen nur bei entsprechender Beschilderung (Zusatzzeichen: „Radverkehr frei“) benutzt werden
  2. Für Fahrradstraßen (Verkehrszeichen Nr. 244.1) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
  3. Ergänzend zum Schild „Sackgasse“ (Verkehrszeichen Nr. 357) kann durch ein Piktogramm die Durchlässigkeit für Radfahrer signalisiert werden.
  4. Sofern keine separaten Fahrradampeln vorhanden sind, gelten für Radfahrer die Lichtzeichenanlagen von Fahr- oder Fußgängerverkehr.
  5. In Fahrradanhängern dürfen bis zu zwei Kinder (Höchstalter: sieben Jahre) befördert werden, sofern der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

Rundfunkgebühren werden günstiger

Ab 2013 werden die Rundfunkgebühren nicht mehr pro Gerät sondern pro Haushalt erhoben. Dies schließt auch die Autoradios sämtlicher Bewohner mit ein. Der Tarif für einen „fernsehenden“ Haushalt beträgt damit zukünftig 17,98 Euro – unabhängig davon, wie viele Geräte genutzt werden. Einzig die Radios von Dienstfahrzeugen fallen nicht unter die Regelung: Diese müssen Sie gesondert anmelden.

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