Kfz-Haftpflichtversicherung: In welchen Fällen zahlt die Autoversicherung nicht?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes für den Straßenverkehr zugelassene Automobil Pflicht. Viele Kunden wähnen sich daher in großer Sicherheit, sehen sie doch auf den ersten Blick etwa bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung keine nennenswerten Unterschiede. Allerdings legt der Vertrag einer Kfz-Versicherung nicht nur dem Versicherungsunternehmen Pflichten auf. Auch der Autofahrer muss bestimmte Regeln einhalten. Andernfalls kann der Versicherungsschutz schnell in Gefahr geraten.

Stolperstein der Kfz-Haftpflichtversicherung: Obliegenheiten

Zur Wahrung des Versicherungsschutzes muss der Autofahrer die Obliegenheiten erfüllen. Der Begriff „Obliegenheiten“ klingt im ersten Moment sperrig und unverständlich. Er bezeichnet jedoch nichts anderes als die Pflichten, die für den Führer eines Fahrzeugs laut seiner Versicherung im Schadensfall gelten. Im Kleingedruckten eines jeden Vertrages finden sich viele Absätze zu diesem Thema. Einem jeden Versicherungsnehmer ist daher dringend anzuraten, diese Paragraphen genau zu studieren und die enthaltenen Regeln gut zu verinnerlichen. Einer der dortigen Grundsätze lautet im Falle eines Unfalls: Erkennen Sie nie die Schuld an! Viele Versicherer verweigern nach einem voreiligen Schuldanerkenntnis die Übernahme des Schadens. Geben Sie lediglich dem Unfallgegner Ihre persönlichen Daten und erklären Sie sich bereit, den Schaden der eigenen Autoversicherung zu melden. Die Frage der Schuld verhandeln dann die Versicherer unter sich. Sofern die Polizei die Unfallaufnahme übernimmt, sollten Sie auch hier keine Eingeständnisse machen. Denken Sie zudem an die rechtzeitige Schadensmeldung. Auch das verspätete Melden eines Schadenfalles kann dazu führen, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlt oder die entstandenen Kosten nur eingeschränkt übernimmt.

Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Bei Vorsatz erstattet keine KFZ-Haftpflichtversicherung Unfallschäden. Wer mit Absicht einen Schaden verursacht, geht immer leer aus. Auch beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kennen weder Gerichte noch Versicherungsunternehmen ein Pardon. Gleiches gilt für Handlungen, die als grob fahrlässig eingestuft werden. Gerichte haben die grobe Fahrlässigkeit durch verschiedene Urteile sehr klar definiert. So ist etwa das Ausweichen oder eine Vollbremsung beim plötzlichen Auftauchen kleinerer Tiere grob fahrlässig. Im konkreten Beispiel heißt das: Läuft ein Reh vor Ihren Wagen, dürfen Sie bremsen oder ausweichen. Im Fall von Kaninchen, Katzen oder kleinen Hunden ist dies nicht gestattet. Achten Sie überdies immer gut auf Ihre Autoschlüssel! Wird ein Auto gestohlen, weil der Schlüssel einfach zugänglich war, bleibt der Besitzer in aller Regel auf dem Schaden sitzen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Jacke samt Schlüssel an der frei zugänglichen Garderobe einer Gaststätte hängt. Viele Versicherer bieten auch spezielle Verträge an, die den "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" beinhalten. Die Prämien fallen zumeist kaum höher aus, für den Autofahrer jedoch ist es eine lohnende Investition. Sofern Sie sich detaillierter über verschiedene Modelle der Kfz-Haftpflichtversicherung informieren und Anbieter miteinander vergleichen möchten, finden Sie hier mehr zum Thema.

Welche Schäden deckt meine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ab?

Oft stellen Fahrzeughalter überrascht fest, dass ihre Autoversicherung nicht zahlt, weil ein Schaden nicht versichert ist. Ein Beispiel sind sogenannte Risikoausschlüsse. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für den Kauf neuer Reifen bei einem Platzer, Schäden, die durch ein Autorennen entstanden sind oder Beschädigungen an abgeschleppten Fahrzeugen. Ein weiteres typisches Beispiel sind Marderverbisse. Hierbei gilt die feine Unterscheidung, ob im Vertrag nur unmittelbare Schäden oder auch die Folgen eines Marderschadens versichert sind. Im ersten Fall ersetzt die Versicherung nur die beschädigten Schläuche und Manschetten. Im zweiten Fall ist auch ein durch die Bisse verursachter Motorschaden eingeschlossen. Daher sollte der Vergleich verschiedener Kfz-Versicherungen sich nicht nur auf den Preis beziehen. Auch die jeweiligen Leistungspunkte sind von entscheidender Bedeutung.

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