Veröffentlicht: 2. Mai 2014, 14:51
Ab sofort ist der neue Flensburger Punktekatalog inkraft. Das neue Punktesystem soll die Bestrafung von Verkehrssünden gerechter machen – aber auch teurer. Die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier in der Übersicht.
Die Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei war lange beschlossen, ab dem 01. Mai 2014 gilt nun endgültig das neue Punktesystem. Hauptaufgabe der Punktereform 2014 ist es, die verschiedenen Verstöße gegen die
Straßenverkehrsordnung gerechter zu ahnden. Zudem soll die Vergabe der Punkte in Flensburg transparenter werden. Wichtigste Neuerungen dabei: Es werden insgesamt weniger Punkte vergeben, die magische Grenze für den Verlust des Führerscheins sinkt von 18 auf 8 Punkte, Straftaten ohne Bezug auf die Verkehrssicherheit ziehen keine Strafpunkte mehr nach sich.
Für diese Verstöße gibt es keine Flensburger Punkte mehr
Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer beleidigt, lief bislang Gefahr, hierdurch den Stand seines Punktekontos in Flensburg zu erhöhen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Alle Verstöße gegen die StVO, die keinen direkten Einfluss auf die
Verkehrssicherheit haben, werden nicht mehr mit Strafpunkten geahndet. Hierzu zählen:
- Verstöße gegen das verpflichtende Gesetz, ein Fahrzeug zu versichern
- Missbrauch von Kennzeichen (solange kein gültiges Fahrverbot besteht)
- Verstöße gegen Auflagen des Fahrtenbuches
- Unfälle mit leichter Verletzung (solange kein gültiges Fahrverbot besteht)
- unbefugtes Einfahren in eine Umweltzone
- Beleidigungen im Straßenverkehr
- Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen
Im Gegenzug werden allerdings die
Bußgelder zum Teil deutlich erhöht. Wer beispielsweise gegen das Wochenend-Fahrverbot für Lkw verstößt, riskiert zwar keine Flensburger Punkte mehr, muss jetzt jedoch statt der bisherigen 380 Euro stolze 570 Euro zahlen. Und das Fahren innerhalb einer Umweltzone ohne gültige Plakette kostet neuerdings 80 Euro statt 40 Euro. Zudem wurde die Eintragungsgrenze (und damit alle Mindeststrafen) von 40 Euro auf 60 Euro erhöht.
Neue Kategorien, feste Tilgungsfristen
Statt der bisherigen sieben Kategorien wird es im neuen Punktesystem der Verkehrssünderkartei nur noch drei Abstufungen geben:
- Ordnungswidrigkeit (1 Punkt)
- grobe Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit Fahrverbot (2 Punkte)
- Straftat mit Führerscheinentzug (3 Punkte)
Für den Punkteabbau gelten dann feste Tilgungsfristen. Diese lauten wie folgt:
- Für eine Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt: Abbaudauer 2,5 Jahre
- Ordnungswidrigkeit (2 Punkte): 5 Jahre
- Straftat (2 Punkte): 5 Jahre
- Straftat (3 Punkte): 10 Jahre
Wer freiwillig zusätzliche Flensburger Punkte abbauen möchte, kann an einem Aufbauseminar teilnehmen oder eine
verkehrspsychologische Beratung absolvieren. Das Seminar bringt eine Verminderung des Punktekontos um 2 bis 4 Punkte, der Besuch beim Psychologen ist 2 Punkte wert.
Umrechnung des Punktestands
Das alte Punktekonto in Flensburg wird mit sofortiger Wirkung nach dem neuen System umgerechnet. Die Übertragung in den neuen Punktekatalog erfolgt entsprechend der nachfolgenden Tabelle.
Bisheriger Punktestand in Flensburg (bis 30.04.2014) |
Neuer Punktestand in Flensburg (ab 01.05.2014) |
Kategorie |
1 bis 3 Punkte |
1 Punkt |
Vormerkung |
4 bis 5 Punkte |
2 Punkte |
Vormerkung |
6 bis 7 Punkte |
3 Punkte |
Vormerkung |
8 bis 10 Punkte |
4 Punkte |
Ermahnung |
11 bis 13 Punkte |
5 Punkte |
Ermahnung |
14 bis 15 Punkte |
6 Punkte |
Verwarnung |
16 bis 17 Punkte |
7 Punkte |
Verwarnung |
≥ 18 Punkte |
8 Punkte |
Entzug der Fahrerlaubnis |
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Stand: 01. Mai 2014)
Wer den aktuellen Stand der Punkte in Flensburg abfragen möchte, kann dies über das KBA-Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister“ postalisch beim Kraftfahrtbundesamt tun. Anschrift:
Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg
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