Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Wir arbeiten beim Handel mit Reifen und Kfz Zubehör ausschließlich auf Basis
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen
unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den
Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich,
d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche
Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die
Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsabschluss allgemein

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir
dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne,
Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen), sonstige Produktbeschreibungen oder
Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.
Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns
anzunehmen.

(3) Die Annahme der Bestellung kann entweder schriftlich (z.B. durch
Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

§ 3 Lieferfrist, Lieferverzug, Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung
angegeben.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer
hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist
mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte
Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der
Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer
ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir dies zu
vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Käufer nachgewiesenen Schadens, es sei
denn, die Verzögerung ist auf höhere Gewalt zurückzuführen.

(4) Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so geht die
Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung der Versendung
Beauftragten übergeben haben.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise der Firma Stern Autoteile UG sind bindend und enthalten die
gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne
Abzug fällig.

(3) Die Zahlungsziele müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen
Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung
(gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an der verkauften Ware vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger
Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur
Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder
soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des
fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder
unmontiert, jederzeit zurück und in Besitz zunehmen. Der Käufer räumt uns
ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen; wir
sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden
unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. In der Zurücknahme der
Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu
deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Zahlt der
Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn
wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder
eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu
veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden
Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert,
wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir
Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder
verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für
die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden
Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres
etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab.
Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten
auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir
verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner
Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines
Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen,
dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in
diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und
Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

6 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falschund Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter
Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen
Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher
(Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der
Ware getroffene Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist
nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434
Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger
Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

(3) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich
bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein
Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall
sind offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Lieferung (Eingang beim
Käufer) und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist
ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße
Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht
rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen
Vorschriften ausgeschlossen.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir
Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung
einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung
unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu
übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache
nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder
den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich
nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(6) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und
Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir
vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen
Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die
fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

(7) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom
Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein
Rücktrittsrecht.

§ 7 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und
außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen
der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach
gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei
Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach
gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel
arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer
nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein
freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird
ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und
Rechtsfolgen.

§ 8 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist
für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine
Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche
und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel
der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen
Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie
nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den
gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Käufer Kaufmann ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten das Amtsgericht / Landgericht Stuttgart. Wir sind jedoch berechtigt, den
Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Vorrangige gesetzliche
Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.

§ 10 Datenschutz

Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
unter www.stern-autoteile.com

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